Kinderzahnbehandlung
Dr. Silke Schmidt, unsere zertifizierte Zahnärztin für Kinderzahnheilkunde, kümmert sich um das Wohl unserer kleinen Patienten. Fachwissen und psychologisches Fingerspitzengefühl haben dabei die gleiche Gewichtung. Daher behandelt Dr. Schmidt mit größtmöglichem Einfühlungsvermögen in einer kindgerechten, angstfreien Atmosphäre und geht auf die Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes ein.
Therapiespektrum
Für die Kinderbehandlungen bietet Frau Dr. Schmidt folgende Therapien an, die ausschließlich in Narkose durchführt werden:
- Komplettsanierung
- Füllungen
- Kinderkronen
- Milchzahnendodontie
- Extraktionen
- Erweiterte chirurgische Therapie
Narkosebehandlungen bei Kindern
Eine Behandlung in Vollnarkose gemeinsam mit einem erfahrenen Anästhesisten ist bei uns ab dem dritten Lebensjahr möglich. Die zahnärztliche Behandlung in Narkose kann bei Kindern in bestimmten Fällen die Therapie der Wahl darstellen:
- In jungem Alter mit stark zerstörten Zähnen
- Bei ängstlichen/sensiblen Kindern mit umfangreichem Sanierungsbedarf
- Bei akut entzündlichen Erkrankungen mit schlechten Betäubungsmöglichkeiten
Im Rahmen einer sanften Behandlung wenden wir Methoden und Technologien an, die unsere kleinen Patienten so wenig wie möglich belasten. Sollte sich ein erweiterter chirurgischer Behandlungsbedarf ergeben, werden diese Maßnahmen durch eine/-n unserer Fachzahnärzte/-innen für Oralchirurgie durchgeführt.
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Fragen und Antworten zu Kinderzahnbehandlungen
Was ist der Unterschied zwischen „Kinderzahnarzt“ und „Zahnarzt“?
Zusätzlich zum Studium der Zahnmedizin hat unsere Kinderzahnärztin eine spezielle Aus- und Fortbildung im Bereich der Kinderzahnheilkunde genossen. Als Kinderzahnärztin ist sie psychologisch geschult für die Behandlung von Kindern, insbesondere von ängstlichen oder traumatisierten Kindern. Auch zahnmedizinisch zeichnet sich ihre Arbeit durch Besonderheiten aus. So geht es im Kindergebiss zumeist um die Behandlung von Milchzähnen, die sich in Aufbau und Struktur von bleibenden Zähnen unterscheiden. Das erfordert spezielle Behandlungen und Maßnahmen, für die unsere Kinderzahnärztin besonders qualifiziert ist.
Warum sind Milchzähne so wichtig
Die Milchzähne fallen zwar schon ab dem 5. oder 6. Lebensjahr aus, aber die gesamte Milchzahnphase dauert deutlich länger. So können gerade die hintersten Milchbackenzähne bis zum 12. Lebensjahr im Mund verbleiben.
Milchzähne sind sehr wichtig. Kinder brauchen sie zum Kauen und Sprechen. Zudem erfüllen Milchzähne eine wichtige Aufgabe in der Gebissentwicklung. Sie sind sogenannte „Platzhalter“ für die nachrückenden bleibenden Zähne. Nur dank der Milchzähne kann sich das Gebiss richtig entwickeln.
Verlieren Kinder ihre Milchzähne verfrüht, beispielsweise infolge einer Karies, kann es zu Verschiebungen und Fehlstellungen der bleibenden Zähne kommen. Deshalb tun wir alles, um Milchzähne so lange wie möglich zu erhalten.
Wann werden Kinder unter Narkose behandelt?
Sehr, sehr junge Patienten – ab einem Alter von zwei, drei Jahren – behandeln wir unter Narkose. Kinder mit sehr hohem, umfangreichem Behandlungsbedarf erhalten ebenfalls eine Narkose. So vermeiden wir unnötig viele Termine. Nicht zuletzt behandeln wir sehr ängstliche oder traumatisierte Kinder unter Narkose.
Ein Anästhesie-Team, das auf Kindernarkosen spezialisiert ist, führt in unserer Praxis die Narkose durch. Während der gesamten Behandlung wird das Kind umfassend betreut.
Welche Vorteile hat die Narkosebehandlung bei Kindern?
Bei Kindern liegt ein Vorteil der Narkosebehandlung darin, dass unsere Kinderzahnärztin alle Zähne mit einem Termin optimal versorgen kann. Weil das Kind die Behandlung sozusagen „verschläft“, sammelt es auch keine schlechten Erfahrungen. Es entwickelt keine Ängste und kann sorgenfrei zu den Kontrolluntersuchungen beim Hauszahnarzt gehen.
Was muss bei einer Behandlung unter Narkose bei Kindern beachtet werden?
Damit eine Behandlung unter Narkose möglich ist, muss das Kind mindestens zwei Jahre alt sein und mindestens 12 Kilogramm wiegen. Es sollte allgemein gesund sein. Eltern müssen zudem daran denken, im Vorfeld eine Narkosebescheinigung vom Kinderarzt einzuholen.
Am Tag der Behandlung muss das Kind gesund sein. Sehr wichtig ist, dass es nüchtern in die Praxis kommt: Vor der Behandlung unter Narkose darf das Kind mindestens sechs Stunden weder essen noch trinken. Nach der Behandlung legen wir das Kind in einen Aufwachraum, wo es in Ruhe ausschlafen kann. Den restlichen Tag sollte das Kind entspannt und gemütlich zu Hause verbringen. Auf körperliche Anstrengung ist in jedem Fall zu verzichten.