KFO-Chirurgie
Bei mancher Zahn- oder Kieferfehlstellung ist es notwendig, geplante kieferorthopädische Maßnahmen chirurgisch zu unterstützen. Hierzu zählt das Freilegen von Zähnen, die ihren natürlichen Weg in die Mundhöhle nicht selbstständig finden. Auch das Versetzen von störenden Schleimhautbändern oder das Einbringen von Mini-Implantaten gehören zum chirurgischen Bereich der Kieferorthopädie. Inwiefern solche Eingriffe der KFO-Chirurgie erforderlich sind, stimmen wir eng mit den überweisenden kieferorthopädischen Kollegen ab.
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Patientenfragen zu KFO-Chirurgie vom Experten beantwortet
Dr. Daniel Klug
Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie
Wann muss eine Bissanomalie durch die kieferorthopädische Chirurgie behandelt werden?
Die meisten Zahnfehlstellungen werden, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, durch sichtbare oder unsichtbare Zahnspangen therapiert. Während des Wachstums sind Zahn- und Kieferfehlstellungen gut zu beheben. Bei jungen Erwachsenen oder im weiteren Lebensverlauf reagiert der Kiefer nicht mehr so flexibel. Dann kann, ergänzend zur Behandlung durch den Kieferorthopäden, kieferorthopädische Chirurgie zur Beseitigung von Bissanomalien die Lösung sein. Auch und gerade wenn durch die Fehlstellung von Zähnen und Kiefer Beschwerden wie Kopf- oder Rückenschmerzen entstehen, ist eine Behandlung durch die KFO-Chirurgie sinnvoll. Durch innovative Behandlungs- und Operationsmethoden ist es heute möglich, in jedem Alter Zahn- oder Kieferfehlstellungen zu behandeln.
Wie werden umfangreiche oder komplexe Bissanomalien korrigiert?
Umfangreiche Bissanomalien werden durch sogenannte „bi- oder monomaxilläre Umstellungsosteotomien“ behandelt. Diese chirurgischen Eingriffe bedürfen jedoch eines stationären Aufenthalts und werden nicht ambulant in unserer Praxis durchgeführt.
Welche Eingriffe kieferorthopädischer Chirurgie werden in Ihrer Praxis durchgeführt?
Zum Behandlungsbereich der KFO-Chirurgie zählen:
- Freilegung retinierter Zähne
- Gaumennahterweiterungen
- Inserieren von kieferorthopädischen Implantaten
- Ausgleichsextraktionen
- Behandlungen bei Engständen der Zähne auf Überweisung des behandelnden Kieferorthopäden